By Published On: 14/08/2025Categories: ,

Beratungsmodul: Transformationsplan „Klimaneutral 2030“ – Nahwärmenetz

Die Transformation der Wärmeversorgung ist einer der zentralen Hebel, um Klimaschutzziele auf kommunaler Ebene zu erreichen. In Deutschland entfallen mehr als 50 % des Endenergieverbrauchs auf den Wärmesektor – überwiegend aus fossilen Quellen. Die kommunale Wärmetransformation zielt darauf ab, fossile Wärmeerzeugung systematisch durch erneuerbare Wärmequellen und hocheffiziente Netze zu ersetzen.

Kommunen sind nicht nur Versorgungsräume, sondern auch Gestalter: Sie legen Zielnetze fest, definieren Ausbauprioritäten und setzen die rechtlichen Rahmenbedingungen lokal um. Mit einer klaren Transformationsplanung können Kommunen Versorgungssicherheit, Klimaschutz und wirtschaftliche Standortvorteile verbinden.

Eine erfolgreiche kommunale Wärmetransformation ist strategisch geplant, gesetzlich fundiert und finanziell gesichert. Sie erfordert eine Kombination aus fundierter Analyse, klaren Zielvorgaben, realistischen Zeitplänen und tragfähigen Finanzierungskonzepten. Mit diesem Leitfaden kann eine Kommune strukturiert den Weg von einer fossilen Wärmeversorgung zu einem klimaneutralen Wärmenetz beschreiten.

In folgender Gliederung kann der Plan ausgearbeitet werden:

  • Bestandsaufnahme (Ist-Zustand): Erhebung der bestehenden Wärmeversorgung (Technologien, Energieträger, Alter der Anlagen), georeferenzierte Erfassung von Gebäudestrukturen, Wärmebedarfsdichten, Netzinfrastruktur, CO₂-Bilanz basierend auf Emissionsfaktoren
  • Potenzialanalyse: Identifikation erneuerbarer Wärmequellen (Solarthermie, Geothermie, Biomasse, Abwärme, Großwärmepumpen), Analyse der Möglichkeiten zur Sektorkopplung (Strom-Wärme, Abwärme-Einspeisung), wirtschaftliche Bewertung der Optionen
  • Zielnetzplanung (Soll-Zustand): Definition des Zielnetzes mit Trassenverlauf, Erzeugungspunkten und Speicherstandorten, Festlegung der Ziel-EE-Anteile pro Ausbaustufe und technischer Standards sowie Effizienzvorgaben
  • Transformationspfad & Meilensteine: kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmenpakete (z. B. Pilotabschnitte, Haupttrassenbau, Netzverdichtung), Festlegung jährlicher Ausbauziele (EE-Anteil, CO₂-Reduktion, Anschlussquote), Erarbeitung eines Zeitplans mit Verantwortlichkeiten
  • Finanzierung & Fördermittel: Darstellung von Investitionsvolumen, Finanzierungsquellen (Eigenkapital, Fremdkapital, Fördermittel), Auswahl geeigneter Betreibermodelle (PPP, Konzession, Minderheitsbeteiligung, Genossenschaftsmodell),
    Wirtschaftlichkeitsberechnungen (LCOH, Amortisationszeit)
  • Rechtliche & organisatorische Umsetzung: Anpassung kommunaler Satzungen und Wärmeversorgungskonzepte, Vertragsmodelle für Anschluss- und Benutzungszwang, Aufbau Governance-Struktur (Projektgesellschaft, Aufsichtsgremien)
  • Kommunikation & Beteiligung: transparente Bürgerinformation und Beteiligungsprozesse, Beteiligung lokaler Unternehmen und Handwerksbetriebe, Regelmäßige Fortschrittsberichte an Gemeinderat und Öffentlichkeit
  • Monitoring & Anpassung: jährliche Evaluierung der Zielerreichung (EE-Anteil, CO₂-Reduktion, Kosten), Anpassung des Transformationspfads bei geänderten Rahmenbedingungen, Integration neuer Technologien

Gesetzliche Anforderungen und Rahmenbedingungen

  • Wärmeplanungsgesetz (WPG) – seit 2024:

    • verpflichtet Großstädte (> 100.000 Einwohner) bis zum 30. Juni 2026 bzw. kleinere Kommunen (≤ 100.000 Einwohner) am 30. Juni 2028 den Wärmeplan vorzulegen
    • Inhalte: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario, Transformationspfad, Maßnahmenplan
    • Fördermittel: Bund unterstützt über die Kommunalrichtlinie und Länderprogramme
  • Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024:

    • in Neubauten dürfen neu eingebaute Heizungen nur installiert werden, wenn sie mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzen. Ein kommunaler Wärmeplan ist hierfür nicht erforderlich.
    • in Bestandsgebäuden greift die 65-%-Anforderung erst zeitversetzt und abhängig vom Vorliegen eines kommunalen Wärmeplans sowie den gesetzlich definierten Übergangsfristen
    • schafft Marktdruck für Nah- und Fernwärmenetze als Versorgungslösung

  • Bundesförderung effiziente Wärmenetze (BEW):

    • fördert Neu- und Ausbau von Wärmenetzen, die zu mind. 75 % mit erneuerbarer Wärme gespeist werden
    • Förderquote bis zu 40 % der Investitionskosten
  • Klimaschutzgesetz (KSG):

    • Sektorenziele für Wärme & Gebäude – Kommunen tragen Verantwortung zur Umsetzung vor Ort

Vorteile für die Kommune aus der Zusammenarbeit mit aastrix

  • Transformationsplan konkretisiert die Maßnahme für die Operationalisierung der kommunalen Wärme- und Klimastrategie: aastrix und sein Ecosystem treiben das Thema im Rahmen der Projektentwicklung im Sinne der Kommune und Bürger voran

  • Fachlich fundierte Wärme- und Infrastrukturanalyse: aastrix erfasst den Ist-Zustand detailliert, bewertet Potenziale erneuerbarer Wärmequellen und erstellt belastbare CO₂-Bilanzen als Grundlage des Transformationsplans

  • Rechtssichere und förderfähige Planung: Integration aller relevanten gesetzlichen Anforderungen (WPG, GEG, BEW) und Ausrichtung der Planung auf maximale Förderquote
  • Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungsmodelle aus einer Hand: Erstellung von LCOH-Berechnungen, Szenarienvergleichen und passgenauen PPP-Finanzierungsstrukturen inklusive Fördermittelintegration

  • Strategische Umsetzungsvorbereitung: Ableitung eines realistischen Transformationspfads mit Meilensteinen, Zeitplan, Stakeholder-Beteiligung und Entscheidungsgrundlagen für den Gemeinderat bis hin zur tragfähigen Projektsteuerung für ein höchst komplexes Vorhaben